Gewalt gegen Frauen
Jede dritte Frau ist laut EU-Angaben schon einmal Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt geworden. Aber auch andere Formen der Gewalt kommen häufig vor: vom Stalking vor der Haustür über psychische Gewalt und Unterdrückung in Beziehungen bis zu Hate Speech im Netz. Obwohl es so viele Betroffene in allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten gibt, werden Gewaltprävention und Opferschutz gesellschaftlich und politisch nicht entsprechend thematisiert und nicht ausreichend angegangen.
Seit 2018 ist die Istanbul Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, in Deutschland in Kraft. Das bedeutet, dass die Umsetzung auch in Thüringen völkerrechtlich verbindlich ist und umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen sind. Viele Forderungen der umfassenden Konvention, sind jedoch in Thüringen nicht umgesetzt – es fehlen empirische Daten, finanzielle und personelle Ressourcen sowie für alle zugängliche Schutzplätze, Prävention und Täter:innenarbeit.
Thüringen ist das einzige Bundesland in dem es noch keine verfahrensunabhängige bzw. anonyme Spurensicherung gibt. Diese soll Spuren einer Vergewaltigung zeitnach und gerichtsfest sicherstellen. Wir fordern die schnelle Einrichtung einer Anlaufstelle sowie eine Öffentlichkeitskampagne, die möglichst viele Personen erreicht - sie muss demnach mehrsprachig sein und auch in leichter Sprache zur Verfügung stehen.
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