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Gewalt gegen Frauen

Jede dritte Frau ist laut EU-Angaben schon einmal Opfer von häuslicher oder sexueller Gewalt geworden. Aber auch andere Formen der Gewalt kommen häufig vor: vom Stalking vor der Haustür über psychische Gewalt und Unterdrückung in Beziehungen bis zu Hate Speech im Netz. Obwohl es so viele Betroffene in allen gesellschaftlichen Gruppen und Schichten gibt, werden Gewaltprävention und Opferschutz gesellschaftlich und politisch nicht entsprechend thematisiert und nicht ausreichend angegangen.

Seit 2018 ist die Istanbul-Konvention, das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, in Deutschland in Kraft. Das bedeutet, dass die Umsetzung auch in Thüringen völkerrechtlich verbindlich ist und umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen sind. Viele Forderungen der umfassenden Konvention, sind jedoch in Thüringen nicht umgesetzt – es fehlen empirische Daten, finanzielle und personelle Ressourcen sowie für alle zugängliche Schutzplätze, Prävention und Täter:innenarbeit.

Seit Ende 2024 gibt es die verfahrensunabhängige Spurensicherung in Thüringen am Universitätsklinikum Jena. Hier können Spuren einer Vergewaltigung zeitnah und gerichtsfest sichergestellt werden. Weitere Standorte, sodass das Angebot in ganz Thüringen zur Verfügung steht, und auch Personen im ländlichen Raum und wenig mobile Personen erreicht werden, müssen folgen. Die Informationen zu diesem Angebot müssen in der Bevölkerung noch breiter bekannt gemacht werden.  

Seit 2025 gilt das novellierte Chancengleichheitsfördergesetz in Thüringen. Dies legt einen Ausbau von Frauenhausplätzen in Thüringen fest, sodass in allen Landkreisen Beratung und Schutz zur Verfügung stehen werden. Für Personengruppen, die bisher wenig oder keinen Zugangsmöglichkeiten zu Schutzplätzen hatten, wie Frauen mit Behinderungen, Frauen mit älteren Söhnen, aber auch Männer und queere Personen, werden Plätze geschaffen. Ein Meilenstein für den Gewaltschutz in Thüringen! Eine umfassende Umsetzung des Gesetzes in enger Abstimmung mit dem Hilfesystem und der Zivilgesellschaft ist nun notwendig. 

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