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Satzung und Ordnungen

Beitragsordnung

Zur Deckung seiner anteiligen Ausgaben aus Eigenmitteln erhebt der Landesfrauenrat einen Jahresbeitrag, der sich an der Größe der Mitgliedsorganisation orientiert:

Mitgliedsorganisation mit bis zu

Jahresbeitrag in Höhe von

20 Mitglieder 20,00 €
50 Mitglieder 55,00 €
100 Mitglieder 70,00 €
201 Mitglieder 100,00 €
300 Mitglieder 150,00 €
ab 301 Mitglieder 200,00 €

Um als Mitgliedsorganisation bei der jährlichen Delegiertenversammlung stimmberechtigt zu sein, muss der Mitgliedsbeitrag bis zum 31. August des aktuellen Jahres eingegangen sein. Die Delegiertenversammlung findet in der Regel jeweils am ersten Samstag im September statt.

Eine Beitragsrechnung für das aktuelle Jahr und die Bestätigung über den Eingang des Mitgliedsbeitrages aus dem Vorjahr erhält jedes Mitglied zu Jahresbeginn per Post.

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