Satzung und Ordnungen
Downloads
Beitragsordnung
Zur Deckung seiner anteiligen Ausgaben aus Eigenmitteln erhebt der Landesfrauenrat Thüringen einen Jahresbeitrag, der von der Größe der Mitgliedsorganisationen abhängig ist:
|
Mitgliedsorganisation mit bis zu |
Jahresbeitrag in Höhe von |
|---|---|
| 20 Mitgliedern | 30,00 € |
| 21-50 Mitgliedern | 75,00 € |
| 51-150 Mitgliedern | 95,00 € |
| 151-250 Mitgliedern | 135,00 € |
| ab 251 Mitgliedern | 270,00 € |
Um als Mitgliedsorganisation bei der jährlichen Delegiertenversammlung stimmberechtigt zu sein, muss der Mitgliedsbeitrag bis zum 30. Juni des aktuellen Jahres eingegangen sein. Die Delegiertenversammlung findet in der Regel jeweils im 3. Quartal des Jahres statt.
Eine Beitragsrechnung für das aktuelle Jahr und die Bestätigung über den Eingang des Mitgliedsbeitrages aus dem Vorjahr erhält jede Mitgliedsorganisation im 1. Quartal des Jahres per E-Mail.
Der Vorstand kann auf Antrag im Einzelfall zur Vermeidung einer unbilligen Härte den Beitrag mindern oder ganz erlassen.