Geschafft! Landtag beschließt deutliche Verbesserungen im Thüringer Gewaltschutz
Landtag beschließt das Chancengleichheitsfördergesetz
Seit vielen Jahren drängen wir auf mehr Frauenhausplätze und eine flächendeckende Verteilung dieser. Seit Sommer 2023 lag ein Gesetzesentwurf zur Neuregelung vor, aber es brauchte vielfältiges Engagement von Verbänden und Fachkräften damit das Gesetz, mit dem sperrigen Namen „Chancengleichheitsfördergesetz“, im Juni 2024 Wirklichkeit wurde. Das Gesetz wurde mit Stimmen von der regierungstragenden rot-rot-grünen Fraktionen und der oppositionellen CDU-Fraktion beschlossen.
Das Gesetz gilt ab 01. Januar 2025, den Gesetzestext finden Sie: https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/98015/gesetz_und_verordnungsblatt_nr_8_2024.pdf.
Inhaltlich legt das novellierte Gesetz fest, dass es in jedem Thüringer Landkreis Frauenhausplätze geben wird – ein Meilenstein! Ohne niedrigschwellige und wohnortnahe Angebote nehmen viele Personen keine Beratung oder Schutz in Anspruch. Die Anzahl der Schutzplätze pro Landkreis ist dabei von der Anzahl der Einwohner:innen abhängig, nach dem Schlüssel, den die Istanbul-Konvention festlegt (ein Familienplatz pro 10.000 Einwohner:innen).
Damit werden die Lücken im ländlichen Thüringen bei der Versorgung mit Frauenhausplätzen geschlossen. Das Land Thüringen finanziert die Schutzplätze und Beratung. Dadurch soll die finanzielle Belastung der Bewohnerinnen eines Frauenhauses wegfallen und auch die Bürokratie in den Häusern selbst abnehmen. Diese Finanzierung soll auch die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden in den Schutzeinrichtungen erleichtern, welche als belastend beschrieben werden. Das Gesetz wird das Hilfesystem zugänglicher machen, auch für Personen, die bisher wenig Möglichkeiten hatten, einen Schutzplatz zu finden: So sollen die Beratungsangebote und die Schutzeinrichtungen barrierefrei ausgestaltet werden und eine Schutzwohnung für nicht-weiblich Betroffene aufgebaut werden.
Zur Erläuterung: Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt. Er stellt seit 2018 geltendes Recht in der Bundesrepublik Deutschland dar, ist aber nur in Teilen umgesetzt. Die Konvention trägt den offiziellen Titel: „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ und wurde in Istanbul 2011 beschlossen.
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