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Mitglied werden

Ordentliche Mitgliedschaft

Mitglied im Landesfrauenrat Thüringen e. V. können werden:

Frauenverbände, Frauenvereine und Frauengruppierungen sowie Verbände, die sich dem Ziel Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation der Geschlechter verpflichtet fühlen. Diese müssen im Land Thüringen, regional oder örtlich organisiert sein. Unvereinbar mit der Mitgliedschaft ist das Vertreten undemokratischer, fremdenfeindlicher, sexistischer, homophober und rechtsextremer Positionen oder die Mitgliedschaft in einer undemokratischen Vereinigung oder Partei.

Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer Satzung. Bei Interesse an einer Mitgliedschaft im Landesfrauenrat Thüringen nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle auf. Der Antrag auf Aufnahme in den Verband ist dann schriftlich an den Vorstand zu richten, die Delegiertenversammlung stimmt über den Antrag ab.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. 

Fördermitgliedschaft

Maria Gottweiss und Alexander Rutz

Egal, ob Superheld*in, Liebhaber*in, Macher*in oder Starter*in:
Fördermitglied = Frauenheld.in!

Auf der Website zu unserer Kampagne „frauenheld.in“ finden Sie kompakt alle Infos zur Fördermitgliedschaft und können sich gleich online anmelden.

Personen und Organisationen, die unsere Arbeit unterstützen möchten und sich den Zielen und Aufgaben des Landesfrauenrats verpflichtet fühlen, können bei uns Fördermitglied werden. Unvereinbar mit der Fördermitgliedschaft ist das Vertreten undemokratischer, fremdenfeindlicher, sexistischer, homophober, rechtsextremer Positionen oder die Mitgliedschaft in einer undemokratischen Vereinigung oder Partei. 

Die Höhe des Förderbeitrags bestimmt jedes Fördermitglied selbst, er beträgt jedoch mindestens 50 Euro im Jahr und kann jährlich angepasst werden. 

Fördermitglieder bekommen als Dank einen Stoffbeutel, einen Button und bei höheren Summen einen handgestrickten Pussyhat. Sie erhalten den Newsletter des Landesfrauenrats und werden zu sämtlichen Veranstaltungen, inklusive der Delegiertenversammlungen, eingeladen. Bei den Delegiertenversammlungen haben sie jedoch kein Wahl- oder Stimmrecht, können aber beratend auftreten. 

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