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Wahlprüfbeschwerde Parität

Einspruch beim Deutschen Bundestag eingereicht

Einspruch eingelegt: 2. Paritätische Wahlprüfbeschwerde

204 Frauen und Männer aus der ganzen Republik reichten am 26.11.2021 Einspruch beim Deutschen Bundestag ein, um das Ergebnis der Bundestagswahl 2021 im Hinblick auf die ungleiche Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer anzugreifen. Im Vergleich zum ersten Einspruch dieser Art gegen die Wahl 2017 hat sich Zahl der Einspruchsführenden verzwanzigfacht.

Durch den Einspruch unterstreichen die Einspruchsführenden ihre Forderung nach einem für alle Parteien verbindlichen Paritätsgesetz.

Die künftige Bundesregierung und der neue Bundestag werden aufgefordert, gleichberechtigte demokratische Teilhabe durch gesetzliche Regeln im Rahmen der Wahlrechtsreform tatsächlich umzusetzen.

Die Wahlprüfbeschwerde wurde vom Verein Parité in den Parlamenten und dem Landesfrauenrat Thüringen koordiniert. Mehr zum Verein Parité: Webseite des Vereins Parité und der Wahlprüfbeschwerde: Webseite des Bundesverfassungsgerichts

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