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Landesfrauenrat Thüringen fordert: Verbesserungen im Gewaltschutz dringend geboten!

Pressemitteilung zum Chancengleichheitsfördergesetz

Erfurt, den 29.11.2023
Im Gleichstellungsausschuss und im Landtag wird die Novellierung des Chancengleichheitsfördergesetzes in dieser und in der nächsten Woche beraten.Der Gesetzesentwurf verspricht deutliche Verbesserungen in der flächendeckenden Verteilung und Anzahl von Schutzplätzen z.B. in Frauenhäusern. Eine Einigung der rot-rot-grünen Minderheitsregierung und der Opposition ist dringend notwendig. Die zeitnahe Umsetzung des Gesetzes erfordert zudem eine finanzielle Untersetzung im Landeshaushalt 2024.
In Sachen Gewaltschutz stehen Gesellschaft und Politik vor großen Herausforderungen: In Thüringen, aber auch bundesweit, sind die Fälle häuslicher Gewalt angestiegen. Julia Hohmann, Vorsitzende des Landesfrauenrats: „Seit Jahren sind Lücken und Mängel im Gewaltschutz in Politik und Verwaltung bekannt. Das hat aber bisher nicht zu spürbaren Verbesserungen im Hilfesystem geführt.“
Der Entwurf des Chancengleichheitsfördergesetzes verspricht Schutzplätze in jedem Landkreis, barrierefreien Zugang und mehr Personal für die Einrichtungen sowie einen Ausbau der ambulanten Beratung zu häuslicher Gewalt. Dies wären deutliche Verbesserungen für die Betroffenen, gerade im ländlichen Raum. Zudem wäre die Verankerung der Interventionsstellen, die pro-aktiv nach Polizeieinsätzen zu häuslicher Gewalt beraten, ein Fortschritt.
Hohmann weiter: „Die Anzahl der Fälle häuslicher Gewalt steigt und die Schutzeinrichtungen haben ihre Belastungsgrenze erreicht. Das neue Chancengleichheitsfördergesetz muss jetzt kommen.“
Nur mit den im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen kann eine flächendeckende Verbesserung des Gewaltschutzes in Thüringen gelingen.

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