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Aufruf zum Mitzeichnen

Sie gehören zu den Wahlberechtigten der Bundestagswahl 2021?
Sie sind der Meinung, der Deutsche Bundestag sollte hälftig mit Frauen und Männern besetzt sein, weil auch das wahlberechtigte Volk zur Hälfte aus Frauen und Männern besteht?

Dann machen Sie mit. Wir laden Sie ein!
Beteiligen Sie sich an dem Einspruch beim Deutschen Bundestag und später an der Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Bundestagswahl 2021, wegen des zu geringen Anteils der Parlamentarierinnen!

Aufruf des Vereins Parité in den Parlamenten und des Landesfrauenrats Thüringen zur Mitzeichnung der Zweiten Paritätische Wahlprüfbeschwerde

Dem neuen Bundestag gehören erneut unter 50 % Frauen an - nur 34,7 % Frauen sind zu wenige, gemessen am Anteil der wahlberechtigten Bürgerinnen von 51 %. Der Grund liegt in der mangelnden Nominierung von Frauen durch die meisten Parteien: CDU, FDP und AfD auf Listen und in Wahlkreisen; CSU, B 90/Die Grünen, Die Linke, SPD in Wahlkreisen. Kandidatinnen, die von den Parteien nicht nominiert werden, können vom wahlberechtigten Volk (49 % Männer, 51 % Frauen) auch gar nicht gewählt werden: ein nicht weiter hinnehmbarer Zustand!

Auf Initiative von Parité in den Parlamenten e.V. und in Kooperation mit dem Landesfrauenrat Thüringen wird ein Wahlprüfungsverfahren auf den Weg gebracht, an dem Sie sich als Wahlberechtigte beteiligen können, in dem Sie Frau Prof. Dr. Silke Laskowski Vollmacht erteilen. Mit Ihrer Vollmacht kann sie Sie beim Deutschen Bundestag (1. Stufe: „Einspruch“) und später beim Bundesverfassungsgericht (2. Stufe „Wahlprüfungsbeschwerde“) vertreten. Die gesamten Kosten des Verfahrens und etwaige Nachfolgekosten werden von Parité in den Parlamenten e.V. getragen. Für Sie persönlich entstehen somit keinerlei Kosten.

Streiten Sie mit, mischen Sie sich ein! Nur eine breite, bundesweite Unterstützung macht unsere Forderung nach gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern sichtbar!

Christa Weigl-Schneider
Präsidentin
Parité in den Parlamenten

Andrea Wagner
Vorsitzende
Landesfrauenrat Thüringen

Bitte beachten Sie:

Der Einspruch beim Deutschen Bundestag muss spätestens am 26.11.21 eingelegt werden. Bitte senden Sie die ausgefüllte und unterzeichnetet Original-Vollmacht unter Angabe Ihrer Adresse und E-Mail (Formular, siehe Anlage) bis spätestens zum 22.11.21 an eine der folgenden Adressen:

Parité in den Parlamenten e.V.
Blumenauer Straße 159
81241 München
oder
Landesfrauenrat Thüringen
z. Hd. Frau Friederike Theile
Johannesstraße 19
99084 Erfurt

Rechtliche Informationen zur Wahlprüfungsbeschwerde (Artikel 41 Grundgesetz): Webseite des Bundesverfassungsgerichts 

Mehr zum Verein Parité: www.parite.eu

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