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Thüringerin kämpft um ihre Kinder

Seit August 2008 befinden sich die drei Kinder einer Mutter aus Thüringen in Tunesien. Nach dem jährlichen Urlaub bei den Eltern des Ex-Mannes, lies dieser die Kinder nicht mehr nach Deutschland ausreisen.

Der Ex-Mann der Thüringerin ist gebürtiger Tunesier und besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Bis zum August 2008 lebte die Familie in Deutschland. Alle Kinder sind in Deutschland geboren und besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft. Seit nun mehr als fünf Jahren kämpft die Mutter aus Thüringen darum, ihre Kinder wieder in Deutschland bei sich zu haben.

Der Landesfrauenrat Thüringen e.V. möchte die Mutter in ihrem Anliegen unterstützen und benötigt dabei die Hilfe der Medien. Um den Rechtsstreit um das Sorgerecht für die Kinder in Tunesien weiterführen zu können, benötigt die Mutter der drei Kinder dringend Spendengelder, die nur über eine breite Öffentlichkeit gesammelt werden können.

Daher bitten wir Sie um Spenden auf folgendes Konto:
Landesfrauenrat Thüringen e.V.
Stichwort „Doreen“
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE07 8602 0500 0003 4685 01
SWIFT / BIC: BFSW DE33 LPZ

Es ist ein sehr schwieriger Kampf und mit enormen finanziellen Aufwendungen verbunden, die die Thüringerin derzeit nicht mehr bewältigen kann, von den psychischen Belastungen nicht zu reden. Sie macht sich große Sorgen um ihre Kinder und deren Zukunft, insbesondere um ihre Tochter. Die Familie des Ex-Mannes, bei der die Kinder sich aufhalten, ist sehr konservativ religiös und arm. Sie können eine dauerhafte Schulbildung für alle drei Kinder nicht finanzieren und wollen dies auch nicht. Die Familie verweigert der Mutter jeglichen Kontakt zu ihren Kindern, was für die Thüringerin kaum zu ertragen ist.

Der Ex-Mann wurde bereits im Februar 2012 vor dem Landgericht Mannheim zu zehn Jahren Haft, wegen Kindesentführung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung und Betrug verurteilt und sitzt nun seine Strafe im der Justizvollzugsanstalt Mannheim ab. Die Kinder müssen momentan in Tunesien ohne Eltern aufwachsen. Das Sorgerecht wird derzeit vor dem Familiengericht in Tunis verhandelt und die Chancen stehen gut, dass die Mutter diesmal dort das Sorgerecht für ihre Kinder zugesprochen bekommt. In Deutschland hat sie das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht.

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