Thüringer Paritätsgesetz: Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zum Thüringer Urteil
Und sie fürchten sich doch!
Als der Landesfrauenrat Thüringen e.V. am 13. Mai 2020 vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof die Anhörung zur Klage gegen das Thüringer Paritätsgesetz begleitete, war auf dem Transparent zu lesen: Männer fürchtet euch nicht! Wer auch sollte sich vor einem paritätisch besetzten Parlament fürchten?
Mit dem Urteil am 15. Juli 2020, welches das Gesetz für nichtig erklärte, wurde deutlich, wer sich fürchtet: Männer,Fraktionen und Regierungen! DerRot-Rot-Grüne Landtag hatte die Gesetzesänderung im Sommer 2019 beschlossen. Die Landesregierung stand hinter diesem Paritätsgesetz. Die Klage der AfD-Fraktion beim Thüringer Verfassungsgerichtshof ließ nicht lange auf sich warten. Nach dem Urteil vom 15. Juli erwarteten wir, dass die Regierungsfraktionen für die Gesetzesänderung kämpfen. Doch wir wurden enttäuscht. Bis einen Tag vor Ablauf der Frist zur Einlegung einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht, legten weder die Landesregierung noch die Regierungsparteien DIE LINKE, SPD oder die GRÜNEN eine Verfassungsbeschwerde ein.
Da die negative Signalwirkung des Weimarer Urteils auf andere Verfahren zur Gesetzesänderung hin zu mehr Parität in den deutschen Parlamenten nicht zu unterschätzen ist, werden wir dieses Urteil nicht einfach hinnehmen. Der LFR sieht sich nun in der Pflicht, den nächsten Schritt zu gehen. Auf unsere Initiative fanden sich 13 in Thüringen wahlberechtigte Personen, die gemeinsam Professorin Silke Laskowski mit der Beschwerdeführung bevollmächtigt haben. Dazu gehören der gesamte Vorstand und die Mitarbeiterinnen des LFR, der Geschäftsführer des PARITÄTISCHEN Landesverbandes Thüringen, drei Parteimitglieder der LINKEN Thüringen und weitere Sympathisant*innen. Neun Frauen und vier Männer tragen das private Risiko der Beschwerdeführung vor dem Bundesverfassungsgerichtshof.
„Ich bin verwundert, dass die Landesregierung so schnell aufgibt.“sagt Andrea Wagner, die Vorsitzende des Landesfrauenrates Thüringen. „Ab jetzt arbeiten wir mit der Prozessbevollmächtigten Silke Laskowski zusammen. “Die demokratischen Kräfte in Thüringen sind noch immer vorhanden, sie sind kämpferisch, entschlossen und bereit einzufordern, was seit Jahrzehnten im Grundgesetz verankert ist: Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz, der die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter fordert. Das Grundgesetz gilt auch in Thüringen.„Ich danke allen anderen Mitstreiter*innen, die mit ihrem Namen diese Beschwerde unterstützen.“, so Wagner weiter.
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