Stellungnahme zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die Möglichkeit zu dem o.g. Gesetzesentwurf Stellung nehmen zu können.
Wir begrüßen, dass die Anzahl der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage nicht erhöht wird. Zur Erholung und der gemeinsamen Freizeitgestaltung von Familien und Freunden hat der Sonntag für viele Personen eine wichtige Stellung. Besonders für die Personen, für die Samstag bereits ein normaler Arbeitstag ist, ist der freie Sonntag von großer Bedeutung.
Die Änderungen, dass Arbeitnehmer:innen an mehr als zwei bzw. drei Samstagen arbeiten dürfen, kann für Arbeitnehmer:innen und die Vereinbarkeit von Familie oder Studium und Beruf vorteilhaft sein. Allerdings besteht die Gefahr, dass es zu einer Art „freiwilligen Zwang“ oder „Erpressungsversuchen“ durch die Arbeitgeber:innen kommt. Hierfür wünschen wir uns geeignete vorbeugende Maßnahmen oder Beschwerdestellen.
Nach § 28 des Thüringer Gleichstellungsgesetz ist eine geschlechtsneutrale Form zu verwenden, nicht das generische Maskulinum (§ 12 (3) „Arbeitnehmer“, „Arbeitgeber“).
Erfurt, 12.05.2021
Andrea Wagner, Vorsitzende
Friederike Theile, Geschäftsführerin