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Stellungnahme zum Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR)

Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien des Thüringer Landtags, wir bedanken uns für die Möglichkeit zum o.g. Gesetzentwurf Stellung nehmen zu können. Der Landesfrauenrat Thüringen e. V. begrüßt den neuen Staatsvertrag über den MDR.

Wir freuen uns, dass sowohl der Rundfunk- als auch der Verwaltungsrat durch das neue Gesetz eine angemessene Besetzung von Frauen und Männern vorsehen (§ 16 (3), § 22 (2)). Wie bei einem Wechsel der Mitglieder in den Gremien eine geschlechtergerechte Besetzung erhalten bleiben kann, ist allerdings unklar. Durch die Regelung, dass jeweils eine Person des anderen Geschlechts nachfolgen soll, können leicht wenig divers bzw. wenig geschlechtergerecht besetzte Gremien entstehen.

Zudem sehen wir die Funktionsbezeichnungen in weiblicher Form sowiedie Erstellung von Berichten zur Gleichstellung (§ 41), als wichtige Verbesserungen für die Situation der im MDR beschäftigten Frauen an.

Überdies wünschen wir uns, dass in allen Gleichstellungsbereichen auch die Vielfalt der geschlechtlichen Identitäten berücksichtigt wird. Der Angebotsgrundsatz (§ 8) bezieht sich bereits auf die Vielfalt an Geschlechtern, da dort nicht mehr von der Gleichstellung von Frau und Mann, sondern „Gleichstellung der Geschlechter“ gesprochen wird. Diese
Erweiterung begrüßen wir und setzen uns dafür ein, dass diese auch bei dem Gleichstellungsbericht, der Besetzung von Gremien sowie der Funktionsbezeichnungen beachtet bzw. ergänzt wird.

Erfurt, 10.03.2021
Andrea Wagner, Vorsitzende 
Friederike Theile, Geschäftsführerin

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