zum Inhalt

Stellungnahme zum Anhörungsverfahren „Situation von Alleinerziehenden in Thüringen“

Der Landesfrauenrat Thüringen ist aufgefordert, sich am mündlichen Anhörungsverfahren zur Situation von Alleinerziehenden in Thüringen zu beteiligen. In Vorbereitung auf die Anhörung wurden wir um schriftliche Stellungnahme gebeten. Dieser Bitte kommen wir hiermit nach.

Der Landesfrauenrat Thüringen vertritt als Lobbyorganisation die Interessen der Frauen in Thüringen. Vorab ist zu sagen, dass wir dabei alle Frauen mit ihren individuellen Lebenssituationen im Blick haben und Alleinerziehende darunter nur eine Gruppe sind. Die größte Lobbyorganisation für Alleinerziehende ist der Verband alleinerziehender Mütter und Väter.

Unsere Antworten werden wir also aus der Perspektive alleinerziehende Frauen geben, soweit wir in deren Lebenssituationen Einblick nehmen können. Zusätzlich verweisen wir auf das Gutachten für den 2. Gleichstellungsbericht der Bundesregierung (2017). Unter den Handlungsempfehlungen „C.V Rahmenbedingungen und Infrastruktur der Sorge für Kinder“ werden unter anderem eine Verbesserung der Infrastruktur für Kinderbetreuung, Förderung einer Familienarbeitszeit, flexible Zeitbudget für Eltern mit minderjährigen Kindern und die Stärkung Alleinerziehender durch eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes vorgeschlagen.

Deutlich wird bei der Lektüre des Gutachtens, dass es Alleinerziehenden in der Hauptsache an Zeit und Geld fehlt. Diese Grundaussage ist auf alle weiteren Fragen anwendbar.

1. Inwieweit können durch den Zugang zum Arbeitsmarkt Armutsrisiken für Alleinerziehende und ihre Kinder reduziert werden?

Der Zugang zum Arbeitsmarkt reduziert das Armutsrisiko nur dann, wenn die Bezahlung angemessen und auskömmlich ist. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse tragen dazu nicht bei. Schichtarbeit ist für Alleinerziehende oft nicht zu vereinbaren mit dem eigenen Erziehungsanspruch. Vor allem dann, wenn sie nicht auf ein Hilfenetzwerk zurückgreifen können.

2. Welchen Beitrag leistet eine verlässliche Kinderbetreuung zur Erreichung eines Besseren Zugangs zur Arbeit?

Auf eine verlässliche Kinderbetreuung zurückgreifen zu können, ist unerlässlich. Die Fragen, die sich uns stellen, sind: Wie verlässlich ist die Kinderbetreuung, wenn Eltern keinen Platz in der Nähe von Wohn- bzw. Arbeitsort finden? Wie verlässlich ist Kinderbetreuung, wenn Kindertageseinrichtungen personell am Limit sind und ein Betreuungsschlüssel oberhalb der EU-Richtlinien in Kauf genommen wird? Wie verlässlich ist Kinderbetreuung, wenn Randzeiten nur begrenzt abgedeckt werden können?

Für die Frage 2 und 3 haben wir als LFR auch die Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen und deren Arbeitsbedingungen im Blick. Zu wessen Lasten können vorhandene Angebote erweitert werden? Aus unserer Sicht brauchen Lösungen im Bereich Kinderbetreuung einen ganzheitlichen Blick auf alle Beteiligten, einschließlich die Kinder.

3. Sind die vorhandenen Kinderbetreuungsangebote auskömmlich, um einen Einkommensanstieg für Alleinerziehende zu fördern?

Auskömmliche Kinderbetreuungsangebote sind nicht allein ausschlaggebend für den Einkommensaufstieg Alleinerziehender. Sie sind nur ein Bestandteil. Wichtiger aus unserer Sicht sind passende Arbeitsangebote und die Möglichkeit des Aufstiegs für gerade alleinerziehende Frauen. Hier fehlt aus unserer Sicht noch der Dialog mit Unternehmer*innen in Thüringen, die Alleinerziehenden Chancen geben und den Wert ihrer Arbeitskraft sehen.

4. Welche familienunterstützenden Dienst- und Beratungsleistungen werden in Thüringen besonders nachgefragt? Worin besteht der nachgefragteste Unterstützungsbedarf und welche der vorhandenen Maßnahmen haben sich als geeignet erwiesen?

Den Überblick über die Nutzung familienunterstützender Dienst- und Betreuungsleistungen hat der LFR nicht. Das ist seiner Struktur als Lobbyorganisation geschuldet. Hier verweisen wir auf die Ausführung der LIGA der freien Wohlfahrtspflege.

Wir geben allerdings zu bedenken, dass Alleinerziehende unterstützende Angebote nur annehmen können, wenn dafür auch Zeit vorhanden ist. Oft ist der Mangel an frei verfügbarer Zeit das größere Problem, welches auch nicht mit Beratungsleistungen gelöst werden kann. Folgerichtig muss hier die Regelarbeitszeit der 40-Stunden-Woche hinterfragt werden. Schon länger fordert der LFR die Herabsetzung der Regelarbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich. Auch regen wir an, über das Modell „Haushaltstag“ neu nachzudenken. Ein solcher Tag wäre hilfreich für Erledigungen, die an Öffnungszeiten gebunden sind, die oft in der eigenen Arbeitszeit liegen, wie An- und Abmeldungen von Kita und/oder Schule und andere Ämtergänge.

5. Beeinflusst die Familienform gesundheitliche Risiken von Kindern und ihren Eltern und wenn ja, welche Maßnahmen für eine gute Gesundheitsentwicklung würden dies kompensieren?

Hierzu gibt es empirische Studien, die darauf verweisen, dass zusätzliche psychische und physische Belastungen, sowie eine schlechte ökonomische Situation zu den Risikofaktoren für die Gesundheit Alleinerziehender und ihrer Kinder gehören. An dieser Stelle schließt sich der Kreis des Mangels an Zeit und Geld. Kürzere Wartezeiten in Arztpraxen, eine bevorzugte Behandlung Alleinerziehender und nicht Privatversicherter, leichterer Zugang zu Kur- und Erholungsangeboten, könnten hier ein Anfang sein.

Grundsätzlich verweisen wir noch einmal auf den Sachverhalt, dass Alleinerziehende in allen gesellschaftlichen Schichten zu finden sind. Sie leben nicht nur in ökonomisch schwierigen Situationen, doch die, die es tun (müssen) haben einen anderen Unterstützungsbedarf.

Um die Situation von Alleinerziehenden grundsätzlich zu verbessern, müssen Maßnahmen in Wirtschaft und Arbeitsmarkt, Kinderbetreuungsstrukturen und gesundheitlicher Versorgung getroffen werden, ohne dabei auf Kosten anderer Arbeitnehmer*innen zu agieren, die wiederum zu der Gruppe der Alleinerziehenden gehören könnten.

Erfurt, 21. November 2018

Andrea Wagner, Vorsitzende
Ilona Helena Eisner, Geschäftsführerin

Diese Seite teilen