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LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Thüringen fordert eine Erhöhung des Härtefallfonds und höhere Zahlungen für in der DDR geschiedene Frauen

Kriterien für eine Entschädigung aus dem Härtefallfonds diskriminieren weiterhin geschiedene Frauen

Die LAG der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Thüringen unterstützt die Forderungen des Vereins der in der DDR geschiedenen Frauen: Der Verein fordert von der Bundesregierung die unverzügliche Aufgabe der Kriterien, die Aufstockung des Fonds und die Erhöhung des Zahlbetrags. Genauere Forderungen sind in der Stellungnahme anbei zu lesen.

Hintergrund:

Der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen fordert von der Bundesregierung die Anerkennung der Lebensleistung für die in der DDR geschiedenen Frauen mit einem Nachteilausgleich für die Familienarbeit. In der DDR geschiedene Frauen sollen mit einem angemessenen finanziellen Betrag auf die Rente, analog der Bewertung der westdeutschen geschiedenen Frauen zu bewegen. Die unterschiedliche Bewertung von Lebensleistungen von Frauen in Ost- und Westdeutschland kann so nicht stehen gelassen werden und bedarf einer Änderung.

"Bei den Vorteilen, die Frauen beim Erwerb von Rentenanwartschaften in der DDR hatten, waren sie nicht auf einen Versorgungsausgleich angewiesen. In dem Rentenrecht der BRD war und ist das anders. Den geschiedenen Personen steht ein angemessener finanzieller Ausgleich zu". 

(Quelle: verein-ddr-geschiedener-frauen.org)

Link zum Verein: https://verein-ddr-geschiedener-frauen.org/

Link zur Antragstellung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/KnappschaftBahnSee/DE/Aktuelles/Meldungen/2023/haertefallfonds/haertefallfonds_node.html

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