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Für ein Gesetz zur Finanzierung des Frauenunterstützungssystems

Deutscher Frauenrat fordert einzelfallunabhängige Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen

Der Deutsche Frauenrat hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem er die einzelfallunabhängige Finanzierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen fordert. Dies ist ein wichtiges Signal für den Paritätischen, die ZIF (Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser) und den bff (Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, Frauen gegen Gewalt e.V.), die allesamt ebenfalls eine einzelfallunabhängige Finanzierung der institutionellen Strukturen im Bereich Frauengewaltschutz fordern.
Besonders positiv aus paritätischer Sicht ist zudem, dass der Deutsche Frauenrat zusätzlich zur einzelfallunabhängigen Finanzierung einen Rechtsanspruch auf Schutz, Hilfe und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen fordert. Somit stimmt der Deutsche Frauenrat in seiner Eigenschaft als größte deutsche frauenpolitische Interessenvertretung mit dem Paritätischen als größter bundesweiter Träger von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen in zwei zentralen Kernforderungen überein. Der Deutsche Frauenrat fordert in seinem Papier:


ZUGANG FÜR ALLE
Der Deutsche Frauenrat fordert:
- bundesweiten, flächendeckenden Zugang zu Schutz für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder, unabhängig von Alter, Herkunft, Aufenthaltsstatus, Familien- oder Erwerbssituation, möglicher Behinderung oder Beeinträchtigung.
- für alle von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder - besonders auch geflüchtete Frauen - den schnellen, sicheren, barrierefreien und unbürokratischen Zugang zu einem Frauenhaus ihrer Wahl.


VERLÄSSLICHE, AUSREICHENDE UND INSTITUTIONELLE FINANZIERUNG
Der Deutsche Frauenrat fordert:
- die dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Frauenunterstützungssystem und Gewaltprävention sicherzustellen. In Regionen mit guter Ausstattung darf dies nicht zu einer Verschlechterung der Standards führen.
- Frauenhäuser verlässlich und einzelfallunabhängig auf gesetzlicher Grundlage zu finanzieren. In Frage kommt zum Beispiel eine institutionelle Förderung.
- eine Finanzierung von Frauenhäusern auf der Grundlage von Tagessätzen grundsätzlich auszuschließen, da sie den Zugang zu Schutz und Hilfe unnötig erschwert.
- eine Finanzierung der Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, Notrufe und Beratungsstellen zu gewährleisten, die dem Verfassungsgebot der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet Rechnung trägt.
- mit dem Bündnis Istanbul-Konvention fordert der DF, auch Beratungsstellen einzelfallunabhängig zu finanzieren.


BEDARFSGERECHTER, FLÄCHENDECKENDER, BARRIEREFREIER AUSBAU
Der Deutsche Frauenrat fordert:
- das Unterstützungssystem bedarfsgerecht und flächendeckend auszubauen.
- für die Schaffung von Barrierefreiheit zusätzliche Mittel bereitzustellen.
- Dazu führt das Bündnis Istanbul-Konvention aus, dass in allen Landkreisen und Städten Frauenhäuser bereitzustellen sind. Zeitnah müssen circa weitere 15.000 Frauenhausplätze geschaffen werden. Gewaltbetroffene Frauen sollten nicht länger als eine Stunde Anfahrt ohne PKW zur nächstgelegenen spezialisierten Fachberatungsstelle benötigen. In allen Bundesländern braucht es spezialisierte Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Mädchen sowie für junge volljährige Frauen.


DURCHSETZBARER RECHTSANSPRUCH
Der Deutsche Frauenrat fordert:
- einen Rechtsanspruch auf Schutz, Hilfe und Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen einzuführen, der sicherstellt, dass gewaltbetroffene Frauen, durchsetzbare Rechte erhalten. Hierzu gehört mindestens der kostenlose, sichere, effektive und transparente Zugang zu den entsprechenden Hilfe- und Unterstützungseinrichtungen, wie institutionell geförderte Frauenhäuser und anderes mehr.
Quelle: Deutscher Frauenrat
Dokumente zum Download
Eckpunkte-DF-zur-Finanzierung-der-Frauenunterstuetzungsstruktur.pdf 


Kontakt
Katrin Frank
Referentin Familienhilfe /-politik, Frauen und Frühe Hilfen
faf@paritaet.org
@Feminoes
030 24636-465

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