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Frauenquote ist keine Selbstverständlichkeit - Entwürdigende Fleischbeschau bei der TLM-Nachwahl

Interview mit Ilona Helena Eisner, Vorsitzende des Landesfrauenrates Thüringen e.V. zum Prozedere der Nachwahl von vier Frauen in die TLM Versammlung

Nach der Einführung des neuen Landesmediengesetzes im Sommer dieses Jahres, wurden am Dienstag vier Frauen in die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) nachgewählt.

Frage: Wer sitzt in der TLM Versammlung (Thüringer Landesmedienanstalt)? Warum war die Nachwahl notwendig?

Eisner: In der TLM-Versammlung sind 30 Mitglieder aus allen im Landtag vertretenen Fraktionen, verschiedenen Verbänden und Interessengruppe, einschließlich der Kirchen, vertreten. Nach dem alten Gesetz mussten nur fünf Frauen zur Versammlung gehören. Da hieß die Formulierung „im Benehmen mit den Frauenorganisationen“: Der Landesfrauenrat sucht in seinen Mitgliedsorganisationen nach geeigneten Frauen, die sich zur Wahl stellen und die Delegiertenversammlung des LFR wählt so viele Frauen, wie nachberufen werden müssten. Diese wurden dann ohne weiteres Prozedere in die TLM-Versammlung aufgenommen. Solange wir uns zurück erinnern können, kam es nur einmal vor, dass auf diese Art und Weise drei Frauen berufen wurden. Meistens aber war es nur eine.

Frage: Was hat sich mit dem neuen Gesetz geändert?

Eisner: Mit der Änderung des Gesetzes hat sich auch auf Grund der Bemühungen des LFR die Zahl der Frauen, die im Gremium vertreten sein müssen, verdoppelt. Der Wortlaut des „Im Benehmen mit den Frauenorganisationen“ hat sich nicht geändert, aber nun der Umgang damit. Vier Frauen fehlten in der Versammlung, um gesetzeskonform zu sein. Sie fehlten, weil die meisten Verbände aus dem alten Selbstverständnis heraus immer nur männliche Vertreter entsandt haben. Verstehen Frauen nix von Medien? In Gesprächen mit Landtagsabgeordneten wurde deutlich, dass die Auswirkungen dieser Formulierung nicht vordergründig waren. Und das sich der Paragraph 42 des Landesmediengesetzes in sich selbst widerspricht, ist wohl nicht aufgefallen. Die Frage: „was will man wirklich“ oder „was heißt im Benehmen mit den Frauenorganisationen“ muss auf jeden Fall noch geklärt werden.

Frage: Wie ist die TLM mit dem Vorschlagsrecht der Nachnominierung umgegangen?

Eisner: Alle entsendenden Stellen konnten plötzlich noch eine Frau benennen. Für mich stellt sich die Frage, warum nicht gleich, wo sie ja offensichtlich doch da sind? Denn plötzlich stellten 17 von 28 entsendenden Stellen eine Frau als zusätzliche Kandidatin auf.

Frage: Sie kritisieren die Zusammensetzung des Gremiums, weil es zu männerlastig ist?

Eisner: Es ist doch verwunderlich, dass alle Organisationen, die erst kürzlich und nach Inkrafttreten des Gesetzes Mitglieder entsenden konnten, darunter der Gemeinde- und Städtebund, die Migrantenverbände, Bündnis 90/Die Grünen und die AfD, ausschließlich Männer  in die Versammlung entsandt haben. Bis auf eine, Bündnis 90/Die Grünen. Durch die Entsendung von männlichen Vertretern, trotz Kenntnis des Gesetzes, wird die Versammlung künstlich aufgebläht, weil manche einfach ihre Quotenfrau nachnominiert haben, anstatt im Vorfeld darüber nachzudenken, wen sie entsenden. Verwunderlich war auch, dass eine Partei, die in einer ihrer ersten Amtshandlungen im neu gewählten Landtag die Abschaffung des Gleichstellungsausschusses forderte, plötzlich einen Platz auf dem Gleichstellungsticket beanspruchen wollte.

Frage: Das Prozedere der Nachwahl ist sehr umstritten und wird von Ihnen, Frau Eisner, auch im Nachgang heftig kritisiert. Warum?

Eisner: Das gewählte und praktizierte Wahlverfahren glich einer entwürdigenden Fleischbeschauung. Die zur Wahl stehenden 15 Frauen mussten sich in einer Vorstellungstortour den Versammlungsmitgliedern präsentieren. Sie wurden einzeln vorgeführt und warteten zwischendrin gemeinsam in einem anderen Raum. Das war eine Zumutung sowohl für die Kandidatinnen, als auch für die Versammlung. Die Auslegung des Gesetzes ließ angeblich keine Vorauswahl zu, keine Absprache mit dem Landesfrauenrat. „Im Benehmen“ hieß jetzt noch, dass ich mich im Vorfeld zur Liste der Kandidatinnen äußern konnte.

Frage: Welche Bedenken hatten Sie dabei?

Eisner: Trotz all der oben genannten Informationen gab es keine wirklichen Kriterien für eine Wahl. Wonach wollten die Wahlberechtigten entscheiden? Die eigene Organisation vertreten zu sehen? Die gegebene Fachlichkeit? Die Abbildung der Bevölkerung Thüringens? Der nötigen Staatsferne von Mitgliedern in solchen Gremien? Der Lohn für eine erste männliche oder weibliche Benennung? Oder, ob die Kandidatin hübsch genug war, oder schön angezogen? Ich habe dies zu bedenken begeben und rigoros alle Kandidatinnen gestrichen, die durch dieses Raster fielen. Vier blieben übrig, von denen sogar zwei die Mitgliedschaft antreten konnten. Bitter ist, die unglückliche und entwürdigende Prozedur mit der Konformität des Gesetzes zu begründen. Das kann so nicht gewollt sein.

Frage: Was ist Ihr Fazit nach dieser unglücklichen Nachwahl?

 Eisner: Dass ein Signal für die künftige Gremienbesetzung in Thüringen ausgeht ist ein Schritt in die richtige Richtung, denn es gibt noch mehr Gremien in den Frauen nicht gesetzeskonform mit dem Thüringer Gleichstellungsgesetz berücksichtigt werden. Der LFR wird aber die neue Landesregierung auffordern, das Landesmediengesetz an dieser Stelle nachzubessern. Die neue Regierung hat es doch vorgemacht- mit einer ausgewogenen Ministerriege. Das muss auch für Gremien wie die TLM Normalität werden. Dafür werde ich mich weiterhin mit aller Kraft einsetzen.


Danke für das Gespräch (Die Fragen stellte:
Katharina Seidel, Presseverantwortliche des Landesfrauenrates Thüringen e.V.)

Nachgewählt wurden übrigens: eine Vertreterin der Familienverbände, des Landessportbundes, des Bauernverbandes und der CDU Fraktion.

V.i.S.d.P. und für Rückfragen: Ilona Helena Eisner: 0176/19662307

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