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Der Landesfrauenrat Thüringen fordert die Verankerung des Ehrenamts als Staatsziel

Der Landesfrauenrat Thüringen fordert die Verankerung des Ehrenamts als Staatsziel in der Thüringer Verfassung.

In Thüringen liegt der Anteil von bürgerschaftlichem Engagement bei 41% und damit über dem Bundesdurchschnitt. Andere Bundesländer wie Bayern, Baden-Württemberg und Hessen sind den Schritt bereits gegangen und haben das Ehrenamt als Staatsziel in der Verfassung verankert.

Christine Schwarzbach, Vertreterin des Landesfrauenrats Thüringen in der Thüringer Ehrenamtsstiftung und neu gewählte Vorsitzende des Stiftungs-Kuratoriums: „Das Ziel einer Verankerung ist, die Wertschätzung und Anerkennung des Ehrenamtes festzuschreiben, um somit eine dauerhafte Infrastruktur für das bürgerschaftliches Engagement zu fördern, die Menschen für das Thema Ehrenamt zu motivieren und ihren Einsatz zum Wohle Aller angemessen zu würdigen.“

In Thüringen engagieren sich ca. 850.000 Bürger:innen im gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Bereich. Ehrenamt dient sowohl dem Gemeinwohl als auch jedem Einzelnen.

Das Ehrenamt unter besonderen Schutz zu stellen, soll eine entsprechende Wertschätzung und Anerkennung ausdrücken, aber auch die finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen für das Ehrenamt sichern.

Für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft brauchen wir Förderung von Ehrenamtsstrukturen und somit die Förderung von Vereinen, Verbänden, Initiativen und Organisationen.

für Rückfragen: Christine Schwarzbach (0361- 6027 901)

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