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Aufruf zur Unterstützung der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Lasst uns gemeinsam Geschichte schreiben!

Der Landesfrauenrat Thüringen e.V. vertritt die Interessen von ca. 200.000 Thüringerinnen. Mit dieser Aufgabe betraut setzt er sich seit 2013 für die Einführung eines Paritätsgesetzes ein, mit dem es gelingen kann, Parlamente zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern zu besetzen.

„Auf die Selbstverpflichtung von Parteien wollen wir uns nicht mehr verlassen.“, so Andrea Wagner, Vorsitzende des Vereins. Mit der Zurückweisung des Paritätsgesetzes im Freistaat durch den Thüringer Verfassungsgerichtshof, hat der Landesfrauenrat dazu aufgerufen, fristgerecht Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Zwanzig Menschen aus Zivilgesellschaft und Politik haben dies gemeinsam getan. „Nun können wir noch einen Schritt weitergehen und alle wahlberechtigten Bürger*innen der Bundesrepublik auffordern, sich der Beschwerde anzuschließen, weil das Grundgesetz, Art.3, Abs.2 im Urteil der Thüringer Richter*innen nicht ausreichend berücksichtigt wurde.“ So Wagner weiter. Die Zurückweisung des Gleichberechtigungsparagrafen würde alle treffen, die sich auch vorübergehend in Thüringen aufhalten.

Bereits Elisabeth Selbert musste vor 70 Jahren die Bevölkerung aufrufen, für die Einführung dieses Paragrafen zu streiten und bekam wäschekörbeweise Zustimmung aus dem Volk. Heute müssen wir nun dafür einstehen, dass der Paragraf endlich umgesetzt wird.

Der Landesfrauenrat ruft bundesweit dazu auf, als Beschwerdeführende der vertretenden Anwältin Prof. Silke Laskowski eine Vollmacht zu erteilen. Auf der Internetseite sind der Aufruf und die Vollmacht zum Herunterladen und Ausdrucken bereitgestellt. Letztere muss mit einer Unterschrift versehen als Original an den Landesfrauenrat Thüringen gesendet werden und wird gesammelt der Anwältin übergeben. „Wiederholen wir die Geschichte, weil es nötig ist! Die Wäschekörbe stehen bereit.“

V.i.s.d.P.und für Rückfragen: 0361 6005916

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