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Aufruf: Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zum Schutz von Artikel 3 des Grundgesetzes!

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Vor 70 Jahren rief Elisabeth Selbert dazu auf, die Einführung des Artikels 3 mit dem Wortlaut: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ in die deutsche Verfassung aufzunehmen, zu unterstützen. Wäschekörbeweise kamen daraufhin Briefe an den Parlamentarischen Rat. Die Bürgerinnen und Bürger zeigten damit zum einen, dass die Zeit reif war für die Gleichberechtigung und zum anderen, dass der Rat an ihnen nicht vorbeikommt.

Auch wenn wir einiges erreicht haben, sind wir noch lange nicht am Ziel. Eine paritätische Besetzung der Parlamente würde nicht nur den Anteil der Bevölkerung an Männern und Frauen widerspiegeln, sondern auch garantieren, dass die Interessen aller vertreten werden.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Paritätsgesetz auf Klage der AfD-Fraktion zurückgewiesen, u.a. mit der historischen Begründung, dass die Schreiber*innen der Thüringer Landesverfassung die Klausel der aktiven Förderung durch den Staat vor 27 Jahren nicht aufnehmen wollten. Auch wenn diese Begründung absurd ist, weil sie ihrer Logik nach, auf andere Gebiete angewendet, Entwicklung verhindern würde, täuscht sie nicht darüber hinweg, dass die Landesverfassung des Freistaates dennoch dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland unterzuordnen ist. Somit haben bisher 20 wahlberechtigte Thüringer*innen gegen dieses Urteil beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt.

Noch weitergedacht könnten alle, die potentiell den Freistaat Thüringen besuchen, Benachteiligung erfahren, wenn das Grundgesetz an dieser Stelle „ausgehebelt“ wird. Damit besteht die Möglichkeit, dass sich alle Bürger*innen der Bundesrepublik, die Interesse an der Durchsetzung von Artikel 3 GG haben, als Beschwerdeführende anschließen können. Wäre es nun nicht großartig, wenn aus dem ganzen Land tausende Vollmachten in Karlsruhe eingingen, ähnlich der vielen Briefe an den Parlamentarischen Rat?

Dazu muss die Vollmacht ausgefüllt und im Original an den Landesfrauenrat Thüringen geschickt werden. Wir geben diese an die mit der Beschwerdeführung beauftragte Anwältin weiter.

  • Lassen Sie uns gemeinsam Geschichte schreiben!
  • Lassen Sie uns gemeinsam um die Gültigkeit des Grundgesetzes mit allen Artikeln in allen Bundesländern einstehen!
  • Lassen Sie uns gemeinsam den Weg der Mütter des Grundgesetzes weitergehen bis wir tatsächliche Gleichberechtigung erreicht haben!

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