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Anhörung am Weimarer Verfassungsgerichthof zum Paritätsgesetz in Thüringen

Die Hälfte der Macht!

Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Thüringer Paritätsgesetz ist nach wie vor umstritten. So hatte die FDP Fraktion die Aufhebung des Beschlusses zum Gesetz initiieren wollen, CDU und AfD Fraktion haben je Klage am Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht. Nach dem Wahlchaos im letzten Herbst, den mehrfachen Wahlversuchen eines Thüringer Ministerpräsidenten und der Einigung darauf, im April 2021 eine Neuwahl abzuhalten, hat der gewählte Ministerpräsident Bodo Ramelow das Gesetz ausgesetzt. Damit wird es zur nächsten Wahl noch nicht zur Anwendung kommen.

Doch bereits jetzt befasst sich der Verfassungsgerichtshof in Weimar mit den Klagen. Die Kritik am Gesetz begründet sich mit der Verfassungswidrigkeit. Die Freiheit der Wähler*innen werde eingeschränkt und die Freiheit der Parteien, ihre Kandidat*innen zu benennen, ebenso. Am Mittwoch nun wird es die erste Anhörung dazu vor am Thüringer Verfassungsgerichtshof geben.

Der Landesfrauenrat Thüringen setzt sich seit Jahren für einen höheren Frauenanteil in den Parlamenten des Freistaates ein. Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung und sollten ihre Interessen selbst vertreten können. „Die Freiheit der Wähler*innen reicht ja nur bis zu den durch die Parteien aufgestellten Listen und den zugelassenen Direktkandidat*innen. Doch nur um ersteres, die Listen, geht es im neuen Gesetz." erklärt die Vorsitzende des LFR, Andrea Wagner. Dass Parteien, welche ja Gesetze in Parlamente einbringen und erlassen – so auch das Thüringer Gleichstellungsgesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – dann gegen die Umsetzung des Art.2, Absatz 2 der Thüringer Verfassung selbst Klage erheben, ist nicht nachvollziehbar. Verfassungswidrig ist für den LFR schlicht die Untätigkeit einiger Parteien, Frauen für die Mitarbeit zu gewinnen und deren Kandidatur für Wahlämter zu unterstützen.

Die Thüringer Verfassung sagt eindeutig, dass durch geeignete Maßnahmen die Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu fördern und zu sichern ist. „Doch Papier ist geduldig.“ so Wagner weiter. „Wir sind es nicht mehr. Und das werden wir am Mittwoch während der Anhörung mit einer Mahnwache kundtun.“

V.i.S.d.P. und für Rückfragen: Ilona Helena Eisner: 0176/19662307

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