Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen im Thüringer Gleichstellungsgesetz
Fokusveranstaltung der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes
Termin:
Fr., 24.03.2023, 14:00–17:00 Uhr, vor Ort: Rotunde im Regierungsviertel (Werner-Seelenbinder-Str. 6), Erfurt
Ziel der Fokusveranstaltung soll sein, spezifische Bedarfe von Frauen mit Behinderungen in den Bereichen des Thüringer Gleichstellungsgesetzes herauszuarbeiten. Mögliche Änderungsbedarfe ergeben sich beispielsweise hinsichtlich einer Ausweitung der bestehenden Regelungen zu familiengerechter Arbeitszeit in § 10 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes. Außerdem sollen Regelungen zu Vereinbarkeit und lebensphasenorientierte Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung mit Fokus auf Frauen mit Behinderungen untersucht werden. Eine weitere Fragestellung lautet, wie Regelungen zur Erhöhung des Frauenanteils gestaltet sein müssten, um Frauen mit Behinderungen stärker einzubeziehen. Dabei soll eine Abgrenzung zum Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) Beachtung finden, um gezielt die Berücksichtigung verschiedener Gruppen von Frauen im Thüringer Gleichstellungsgesetz zu betrachten.
Leitung:
Geleitet wird das Format durch die Vorstandsfrauen Frau Grassow und Frau Frind des Landesverbandes für Frauen mit Behinderungen in Thüringen (LaFit e.V.) als politischer Interessenvertretung von und für Frauen mit Behinderung. Neben einem Peer-Ansatz wird dieser um rechtliche Kompetenzen durch die Referentin Frau Vieweg der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.) ergänzt.
Leichte Sprache
Es gibt in Thüringen ein Gesetz,
damit Frauen genauso behandelt werden wie Männer.
Das Gesetz heißt: Thüringer Gleich-Stellungs-Gesetz
Das Thüringer Gleich-Stellungs-Gesetz soll überarbeitet werden.
Das bedeutet: Das Gesetz soll besser gemacht werden.
Frauen mit Behinderungen sollen im neuen Gesetz besser berücksichtigt werden.
Das neue Gesetz soll Regeln enthalten,
Damit Arbeit und Privat-Leben besser zusammen-passen
Damit Frauen mit Behinderungen besser einbezogen werden.
Es soll ein Treffen geben.
Das Treffen heißt: Fokus-Veranstaltung.
In dem Treffen soll über das neue Gleich-Stellungs-Gesetz gesprochen werden.
An dem Treffen sollen auch Frauen mit Behinderungen teilnehmen.
In Thüringen gibt es auch ein Gesetz,
damit Menschen mit Behinderungen
noch besser leben können.
Das Gesetz heißt:
Thüringer Gesetz zur Inklusion und Gleich-Stellung
Von Menschen mit Behinderungen.
Die Abkürzung ist: ThürGIG.
In dem Gesetz stehen viele Regeln.
Die Regeln werden beachtet,
wenn das Thüringer Gleich-Stellungs-Gesetz überarbeitet wird.
Leitung:
Es gibt in Thüringen einen Interessen-Verband für Frauen mit Behinderungen.
Dieser setzt sich dafür ein, dass Frauen mit Behinderungen gerecht behandelt werden.
Der Verband heißt: Landes-Verband für Frauen mit Behinderungen in Thüringen.
Die Abkürzung ist: LaFit.
LaFit ist bei der Fokus-Veranstaltung.
LaFit bekommt Hilfe durch einen anderen Verein.
Dieser Verein heißt: Selbstbestimmt Leben in Deutschland.
Die Abkürzung ist: ISL.
Anmeldung:
Anmeldung per E-Mail mit Betreff „Anmeldung Fokusveranstaltung 24.03.2023“ bis zum 08.03.2023 an gleichstellungsbeauftragte-thueringen@tmasgff.thueringen.de.
Sollten Sie Unterstützungsbedarfe, wie Gebärdensprachdolmetsching, Assistenz oder Weiteres, benötigen, bitten wir Sie diese mit anzugeben.
Veranstaltet von:
- Thüringer Gleichstellungsbeauftragte