zum Inhalt

Wiedereinstellung der Gleichstellungsbeauftragten Mary-Ellen Witzmann

Offener Brief an den Oberbürgermeister der Stadt Erfurt Andreas Horn

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Horn,

der Landesfrauenrat Thüringen erkennt Ihr Engagement für eine gerechte, faire und konstruktive Lösung für die von ihrem Vorgänger gekündigte Gleichstellungsbeauftragte Mary -Ellen Witzmann in hohem Maße an.

Wir bedauern, dass der Vergleichsvorschlag Frau Witzmann als Compliance-Beauftragte in der Stadtverwaltung Erfurt einzusetzen, vom Personalrat abgelehnt wurde. Wir sehen inhaltliche und strukturelle Ähnlichkeiten in den Aufgaben einer Compliance-Beauftragten und einer Gleichstellungsbeauftragten. Sowohl für eine Compliance-Beauftragte als auch eine Gleichstellungsbeauftragte ist das Vertrauen von Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, äußerst wichtig. Frau Witzmann hat in der engagierten Begleitung von betroffenen Frauen bewiesen, dass sie diese Aufgabe einer Gleichstellungsbeauftragten äußerst ernst nimmt und gründlich verfolgt.

Wir fragen Sie: Was spricht dagegen, die Kündigungen zurückzunehmen und Frau Witzmann wieder als Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen?

Diese Lösung würde ein klares Signal für den Schutz von Betroffenen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz setzen und die Bedeutung der Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten unterstreichen. Der Auftrag Kommunaler Gleichstellungsbeauftragte ist es, Strukturen und Prozesse in der Verwaltung kritisch zu hinterfragen und sich an die Seite der Betroffenen von Sexismus zu stellen. Für ihre gesetzlich definierte Arbeit benötigen sie Handlungsmacht und Entscheidungsfreiheit. Hierbei muss auch Kritik an der Verwaltungsleitung weiterhin möglich sein, ohne dass dies zu einer Abberufung führt.

Die Stadt Erfurt benötigt dringend wieder funktionierende Gleichstellungsarbeit. Dafür ist eine tatkräftige und selbstständig agierende Gleichstellungsbeauftragte unerlässlich.

Mit freundlichen Grüßen

der Landesfrauenrat Thüringen e.V.

Diese Seite teilen