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Unzureichende finanzielle Mittel für Gewaltschutz

Pressemitteilung zu Finanzierungsplänen 2022 der Landesregierung

Erfurt, 07.10.2021. Die Thüringische Landesregierung plant 1,5 Millionen Euro zusätzlich für Gewaltschutz 2022 ein. Der Landesfrauenrat Thüringen begrüßt, dass die rot-rot-grüne Regierung erkannt hat, dass mehr Geld in den Gewaltschutz fließen muss. Angesichts der aktuellen Situation und der mangelnden Umsetzung der Istanbul Konvention, sind jedoch deutlich höhere finanzielle Mittel notwendig.

Bereits seit 2018 ist in Thüringen die Istanbul Konvention in Kraft, im Mai 2021 hat der Landtag dann auch die Umsetzung dieser Konvention beschlossen. Das Übereinkommen zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt legt dar, wie wirksamer Gewaltschutz funktioniert und welche Schritte dafür zu tun sind. In Anbetracht des Landtagsbeschlusses sind die geringen Mittel, die für 2022 eingestellt sind, verwunderlich. „Will die Landesregierung Thüringen zu einem Ort machen, an dem Opfer von Gewalt Schutz finden, egal in welcher Lebenslage sie sich befinden? Zu einem Ort, in dem Prävention priorisiert wird? Dann können 1,5 Millionen Euro nicht reichen“, so Katrin Christ-Eisenwinder, verantwortlich für die Istanbul Konvention im Landesfrauenrat.

Angesichts der Versorgungslücken, die sowohl bei Anzahl und Zugänglichkeit der Plätze, als auch bei ambulanter Beratung in Frauenhäusern bestehen, ist der vorliegende Finanzierungsplan enttäuschend. Aber auch bei anderen Themen mangelt es an Umsetzung: So ist die verfahrensunabhängige Spurensicherung, für Opfer von sexueller Gewalt, in Thüringen nicht verfügbar. Während die Finanzierung hierbei durch ein Bundesgesetz geklärt wurde, stockt die Ausführung vor Ort beträchtlich. „Es ist Aufgabe der Landesregierung die verfahrensunabhängige Spurensicherung endlich in Thüringen zugänglich zu machen und die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Wir erwarten eine groß angelegte Kampagne, die alle erreicht, die mehrsprachig ist und auch leichte Sprache nicht vergisst“, so Katrin Christ-Eisenwinder weiter.

Weiterhin fehlen Datenlage und Analysen, die zeigen, welche Felder der Istanbul Konvention aktuell nicht umgesetzt sind - auch dieses Monitoring ist eine Forderung der Konvention. An der Hochschule Merseburg wurde eine derartige Studie zur Lage in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Eine solche Studie sollte die Grundlage für einen Maßnahmeplan der Landesregierung darstellen, der seit einiger Zeit auf sich warten lässt.

V.i.S.d.P. und für Rückfragen: Friederike Theile, 0361 600 59 16

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