Stellungnahme des Deutschen Hebammenverbands
Der Deutsche Hebammenverband kritisiert Gesetzesentwurf: Geburtshilfliche Versorgung und Existenz der Hebammenhilfe gefährdet.
Der Gesetzesentwurf zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zielt auf eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze der GKV, indem die Ausgaben der GKV begrenzt werden. Gravierende Auswirkungen der Einsparungen auf die Arbeit deutscher Hebammen werden insbesondere in zwei Regelungen deutlich. Zu diesen nimmt der Deutsche Hebammenverband wie folgt Stellung:
Bindung an die Grundlohnrate sowie die Absenkung um 1 %
Der Gesetzesentwurf sieht vor, Vergütungen von Hebammen an die Grundlohnrate zu koppeln und Vergütungssteigerungen zeitweise um einem Prozentpunkt darunter zu begrenzen. Diese Regelung baut auf einer bereits unzureichenden Vergütungsgrundlage auf. Denn Hebammen verzeichnen seit Jahren Reallohnverluste. Hebammenleistungen verursachen nur einen kleinen Anteil der GKV-Ausgaben. Die durch die geplante Regelung erzielten Einsparungen wären für das Gesamtsystem gering, hätten jedoch erhebliche Auswirkungen. Die Versorgung für Schwangere, Gebärende und Familien würde eingeschränkt sowie die Versorgungsqualität verschlechtert werden. Insgesamt könnte dies viele Hebammen zur Berufsaufgabe zwingen. Dabei bestehen bereits vielerorts Versorgungslücken. Hebammen tragen durch Beratung, Stillförderung und Wochenbettbetreuung wesentlich zur Prävention gesundheitlicher Probleme bei und helfen dadurch langfristig, Kosten im Gesundheitssystem zu senken. Diese Leistungen werden im Gesetzesentwurf nicht als Investition in die Gesundheit, sondern lediglich als Ausgabenfaktor betrachtet.
Forderungen
Der DHV fordert die Streichung der vorgesehenen Vergütungsdeckelung und des zusätzlichen Ein-Prozent-Abschlags. Zudem soll die präventive Bedeutung der Hebammenarbeit stärker anerkannt und bei der Finanzierung berücksichtigt werden.
Änderung zum Pflegebudget
Des Weiteren ist geplant, das Pflegebudget zu deckeln. Die bisherige vollständige Refinanzierung von Pflege- und Hebammenkosten soll beendet werden. Zusätzliche Personalkapazitäten sollen nur noch finanziert werden, wenn sie zur Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards erforderlich sind. Dadurch verlieren Krankenhäuser finanzielle Spielräume für Neueinstellungen oder Tarifsteigerungen. Auf steigenden Personalbedarf durch beispielsweise höhere Geburtenzahlen könnte sodann kaum reagiert werden. Mit weniger unterstützendem Personal für organisatorische Aufgaben würde weniger Zeit für die Betreuung von Frauen und Familien zur Verfügung stehen. Die Versorgungssicherheit würde, insbesondere die angestrebte Eins-zu-eins-Betreuung während der Geburt, verhindert werden. Die Budgetdeckelung beträfe ebenfalls die praktische Ausbildung angehender Hebammen. Denn die engen Budgetgrenzen gefährden angemessene Vergütungen. Dies wirkt sich langfristig negativ auf die Attraktivität des Hebammenberufs im Krankenhaus aus. Bereits bestehende Finanzierungsprobleme würden dauerhaft festgeschrieben und die Versorgungsqualität weiter beeinträchtigt.
Forderungen
Der Verband fordert die Herausnahme der Kreißsäle aus der Budgetdeckelung, die vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen sowie den Erhalt von Mitteln für entlastende Unterstützungsmaßnahmen.
Insgesamt sind aus der Sicht des DHV die geplanten Kürzungen an der Frauengesundheit unausgereift und folgenschwer. Die existierende Unterversorgung der Frauen und Familien während der Geburt, der Schwangerschaft und des Wochenbetts werden verschärft. Das Hebammenwesen ist der falsche Bereich für derartige Einsparungen. Kürzungen, wie in dem Gesetzesentwurf dargelegt, würden die wirtschaftliche Existenz vieler Hebammen gefährden. Außerdem würden die Geburtssicherheit und die Versorgung, die Betreuungsqualität von Frauen und Familien nachhaltig verschlechtert werden.