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Statement der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Thüringen

Gleichstellungsbeauftragte sind wichtiger Teil der Thüringer Infrastruktur

Der aktuelle Antrag der AfD im Thüringer Landtag zielt darauf ab, zentrale Strukturen der Gleichstellungspolitik abzuschaffen. Das ist kein Beitrag zur Lösung realer Probleme, son-dern ein Angriff auf bewährte Instrumente, die täglich konkrete Unterstützung leisten.
Gleichstellungsbeauftragte sind keine „Ideologie“, sondern Teil der demokratischen Infrastruktur unseres Landes. Wir sorgen dafür, dass Gesetze umgesetzt werden, dass Diskriminierung erkannt und abgebaut wird und dass Frauen, ebenso wie andere benachteiligte Gruppen, gleichberechtigt teilhaben können. Täglich beraten, vermitteln, begleiten wir Verfahren und sind oft die erste Anlaufstelle für Betroffene. Gerade im Kontext sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt zeigt sich, wie unverzichtbar diese Arbeit ist. Thüringen hat in den vergangenen Jahren gezielt Maßnahmen ge-stärkt, etwa beim Ausbau von Schutz- und Beratungsstrukturen sowie bei der Umsetzung gesetzlicher Ansprüche auf Hilfe für Betroffene. Gleichstellungsarbeit bedeutet hier ganz konkret: Schutz organisieren, Lücken sichtbar machen und politische Verbesserungen an-stoßen. Wer diese Strukturen infrage stellt, verkennt nicht nur ihre Funktion, er gefährdet auch den Schutz von Betroffenen. Sexualisierte Gewalt ist kein Randthema, sondern gesellschaftliche Realität. Sie erfordert ernsthafte, differenzierte Antworten, keine pauschale Infragestellung von Gleichstellungspolitik. Die tägliche Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist geprägt von Dialog, Fachlichkeit und Verantwortung. Sie stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und trägt dazu bei, dass Demokratie für alle Menschen erfahrbar bleibt. Gleichstellung ist kein Sonderinteresse. Sie ist ein verfassungsrechtliches Grundprinzip unseres Rechtsstaats.

Ein starker Schulterschluss mit anderen Netzwerken, unter anderem der LaKoG (Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Thüringer Hochschulen), der Landes-arbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser, dem Landesfrauenrat Thüringen, schafft Synergien, bündelt Kräfte und ermöglicht es gemeinsame Ziele wirkungsvoller zu erreichen.
Wir begrüßen es sehr, dass alle anderen Landtagsfraktionen geschlossen eine weiterge-hende Beschäftigung mit diesem Gesetzentwurf in der ersten Lesung abgelehnt haben.

Die Sprecher*innen der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauf-tragten Thüringen

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