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Pressemitteilung vom 01.07.2019 zur Workshop-Konferenz des Landesfrauenrates zum Prostituiertenschutzgesetz und dessen Wirkmacht im Freistaat Thüringen

Mit der ersten Workshop-Konferenz widmet sich der Landesfrauenrat Thüringen dem Thema: Prostituiertenschutzgesetz. Dieses trat als Bundesgesetz im Juni 2017 in Kraft. In Thüringen gibt es noch keine gültige Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes. Ob dies tatsächlich zu beklagen ist oder das Gesetz an sich in Frage gestellt werden muss, soll in der Konferenz thematisiert werden.

Während der Verein Doma Carmen e.V. aus Frankfurt in seine Studie „Ein Jahr Prostituiertenschutzgesetz – Die Umsetzung des Gesetzes und seine Folgen“ vom Juni 2018 als Kritikpunkte das allgemeine Klima der Rechtsunsicherheit, die Zunahme der Illegalisierung von Sexarbeit und die Nachteile für Sexarbeiter*innen anführt, fordert die Aktion #ROTLICHTAUS das nordische Modell und damit die Freierbestrafung in Deutschland einzuführen. Was eine aktive Sexarbeiterin zum Gesetz zu sagen hat, wie das Landesverwaltungsamt eine Umsetzung angeht und in welchem Entwicklungsstadium sich eine Rechtsverordnung in Thüringen befindet, wird mit den Gästen und Vertretungen dieser verschiedener Sichtweisen diskutiert.

Der Landesfrauenrat Thüringen erhofft sich, dass Aktive und Verantwortliche diese Konferenz nutzen als Gesprächsauftakt, um die tatsächlichen Bedarfe in Thüringen zu ermitteln und die richtigen und notwendigen Instrumente zu entwickeln für den Schutz der in der Prostitution tätigen Menschen. Dazu sagt Andrea Wagner, die Vorsitzende des LFR: „Wir als moderne Gesellschaft brauchen einen geistig-moralischen Paradigmenwechsel. Die menschlichen Bedürfnisse wie Sexualität, Liebe, Beziehung, und Familie müssen miteinander neu verhandelt werden.“

V.i.S.d.P. und für Rückfragen: Ilona Helena Eisner: 0176/19662307

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