Kabinett beschließt Thüringer Teilnahme an Härtefallfonds
In der DDR geschiedene Frauen erhalten Einmalzahlung von 5000 Euro
In Thüringen haben in der DDR geschiedene Frauen nun Anspruch auf eine pauschale Einmalzahlung von 5000 Euro, dies geht aus einem Kabinettsbeschluss des Landtages hervor. Mit der Teilnahme am Härtefallfonds erweitert das Land die Ausgleichszahlung des Bundes von 2500 Euro um weitere 2500 Euro. Der Antrag zur Auszahlung kann seit dem 16. Januar 2023 gestellt werden, Frist ist der 30. September 2023. Wann genau es zu den Auszahlungen kommen wird, ist noch unklar – spätestens jedoch 2024. Der Härtefallfonds ist zudem für weitere Personengruppen, etwa jüdische Kontingentflüchtlinge oder Spätaussiedler gedacht.
In der Vergangenheit hatten sich verschiedene Organisationen für die Ausgleichszahlung eingesetzt, so etwa der Verein der in der DDR geschiedenen Frauen e.V.. Im Zuge der Wiedervereinigung wurden in der DDR geschiedene Frauen im Vergleich zu Frauen aus den alten Bundesländern schlechter gestellt: Zum einen hatten sie kein Anrecht mehr auf die in der DDR gewährten Vorteile für geleistete Sorgearbeit, zum anderen fehlten ihnen dieselben Rentenanwartschaften wie geschiedene Frauen aus Westdeutschland sie hatten.
Wichtig - aber bei Weitem nicht ausreichend
Wir sehen den Beschluss der Landesregierung als einen Schritt in die richtige Richtung, um Ungleichheiten, die aus der Wiedervereinigung resultieren, in Teilen auszugleichen. Dennoch wären ein deutlich höherer Betrag und eine Ausweitung auf weitere Personengruppen nötig gewesen, um einen gerechten Ausgleich zu schaffen. Zudem ist der kurze Zeitraum der Antragsstellung nicht verständlich, nur bis 30. September 2023 können Anträge gestellt werden. Eine Fristverlängerung ist dringend geboten.
Der Antrag kann hier gestellt werden: Link zur Webseite.
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