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Grundsatzurteil zum Gender Pay Gap

Gute Nachrichten im Vorfeld des Equal Pay Day 2023

Ein wichtiges Grundsatzurteil zu Equal Pay wurde am 16.02.2023 vom Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt gefällt. Geklagt hatte die Dresdnerin Susanne Dumas, die bisweilen 1000 Euro im Monat weniger verdiente, als ein männlicher Kollege bei gleichwertiger Arbeit. Der Arbeitgeber rechtfertigte dies mit dem besseren Verhandlungsgeschick des männlichen Mitarbeiters. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied nun, dass Gehaltsunterschiede sich nicht allein durch unterschiedliche Forderungen und der Verhandlungsposition des Arbeitnehmers rechtfertigen lassen. Wir freuen uns über das Urteil und hoffen, dass es zu nachhaltigen Veränderungen in Unternehmen in Bezug auf Gehaltsunterschiede führt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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