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Antrag an die KLFR 2016 Bremen: Staatliche Unterstützung beim Schutz von geflüchteten Frauen

Antragstellerin: Landesfrauenrat Thüringen e. V.
Adressatin: Bundesregierung Deutschland

Antragsgegenstand:
Deutschlandweit stehen viele geflüchtete Frauen vor dem Problem, dass sie zwangsverheiratet wurden und auch nach der Ankunft in Deutschland ihren gewalttätigen Ehemännern und deren oftmals ebenso gewalttätigen Familienangehörigen nahezu schutzlos ausgeliefert sind. Sie erhalten mitunter Morddrohungen aus der Familie, wenn sie sich trennen wollen, wurden und werden schwer misshandelt und finden meistens nur mit Hilfe der Polizei und ehrenamtlichen Helfern den Weg in ein Frauenhaus, um sich zu schützen.
Deutsche Behörden, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können zwar die Verfahren bearbeiten und den Anträgen zustimmen, dennoch sind die Frauen nach Beendigung dieses Verfahrens ihren Familien wieder schutzlos ausgeliefert und fallen zudem aus dem AsylbLG heraus. Sie sind damit ohne weitere Unterstützung auf sich allein gestellt.

Ferner muss verstärkt darauf hingewiesen werden, dass die betroffenen Frauen berechtigt sind einen eigenen Antrag auf Asyl zu stellen. In Beratungsstellen wird eine wertvolle Arbeit geleistet, doch oft fehlen wichtige Informationen, wie z.B. das Wissen über familiäre Gewalt als Asylgrund oder die Beachtung der Tatsache, dass die Papiere der Frauen, so sie denn den Weg nach Deutschland gefunden haben, oft von den Ehemännern verwaltet werden. Soweit die Landesfrauenräte diese Arbeit beeinflussen können, sollten sie in ihren jeweiligen Bundesländern darauf drängen, dass geflüchtete Frauen mit (familiären) Gewalterfahrungen ein eigenes Asylantragsverfahren erhalten.

Forderung:
Die Konferenz der Landesfrauenräte möge daher beschließen, eine Empfehlung an die Bundesregierung auszusprechen, dass es geflüchteten Frauen, die zwangsverheiratet wurden und Opfer von Gewalttaten durch ihre Ehemänner und Familien geworden sind durch die Bundesrepublik Deutschland ermöglicht wird, ähnlich einem Zeugenschutzprogramm nach Beendigung der Verfahren Schutz zu finden und ein neues Leben beginnen zu können. Dieses zu entwickelnde Programm soll dabei alle staatlichen Maßnahmen umfassen, um die körperliche Unversehrtheit, die Identität und auch das seelische Wohlergehen zu gewährleisten, damit geflüchtete Frauen ohne Angst vor Repressalien in Deutschland leben können.

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