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„Ehe für alle“ Für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren

Der Landesfrauenrat Thüringen e.V. begrüßt den mehrheitlichen Beschluss des Antrages „Ehe für alle – Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren“ durch den Bundesrat.

Nach wie vor haben gleichgeschlechtliche Partner in Deutschland nach einer Verpartnerung nicht die gleichen Rechte, wie verschiedengeschlechtliche Paare, die eine klassische Ehe eingehen. „Dies stellt ganz klar eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität dar, die durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eindeutig geregelt ist“, so Ilona Helena Eisner, Vorsitzende des Landesfrauenrates Thüringen e.V. „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, warum gleichgeschlechtliche Paare in einer modernen Gesellschaft nicht die gleichen Rechte genießen dürfen, wie Ehepartner“, so Eisner weiter. Gerade in einer Zeit in der sich das Verständnis von Ehe kontinuierlich wandle, sei eine Ungleichbehandlung auch in dieser Hinsicht für gleich- und verschiedengeschlechtlicher Paare untragbar. „Nun ist der Bundestag gefragt, ein Zeichen zu setzen, um Menschen, die sich lieben, unabhängig von ihrem Geschlecht eine Chance zu geben, gemeinsam zu leben und ihre Lebensentwürfe zu verwirklichen“, sagt Eisner abschließend. Der Antrag wurde von neun Bundesländern eingereicht, darunter auch Thüringen.

Nähere Informationen zum AGG und dem Projekt #gendertrouble finden Sie unter:
www.gendertrouble.info und https://www.facebook.com/lfr.gendertrouble?fref=ts
V.i.S.d.P. und für Rückfragen: Ilona Helena Eisner: 0176/19662307

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